Rechtlichen Rahmenbedingungen bei Web Tracking
Es sind vor allem zwei Dinge zu beachten:
* Das Anlegen von Cookies zur Wiedererkennung eines Besuchers
* Das Speichern der IP Adresse eines Besuchers
Massgeblich für die geltende Rechtslage ist der Sitz des Unternehmens.
Bei Cookies gibt es mehrere Möglichkeiten:
* Allgemeiner Hinweis der Besucher über die Datenschutzrichtlinien des Unternehmens
* Information beim ersten Besuch der Webseite, z.B. durch Pop-up, mit Verweis auf die Datenschutzrichtlinien
* Mit Pop-up und expliziter Opt-out-Funktion
In Deutschland ist die Speicherung der IP-Adresse eines Benutzers ohne dessen Einwilligung nicht erlaubt. In Österreich ist die Speicherung der IP-Adressen nach derzeitiger Rechtsauffassung zulässig, da es mit rechtlich erlaubten Mittel nicht möglich ist, den tatsächlichen Personenbezug herzustellen.
Betreffs E-Mail hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass immer ein Double-opt-in eingeholt werden sollte, auch wenn rechtlich teilweise nur ein einfaches Opt-in vorgeschrieben ist. So kann auch sichergestellt werden, dass nur wirklich interessierte Empfänger den Newsletter erhalten.
!! Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsberatung !!
Handbuch Cloud Computing
Unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Marc Hilber von Oppenhof & Partner (Co-Autor des EuroCloud Leitfaden Recht, Datenschutz & Compliance) wurde kürzlich das Handbuch Cloud Computing veröffentlicht.
Das Werk enthält eine praxisorientierte Darstellung aller wichtigen Themen, die es bei der Rechtsberatung rund um das Cloud Computing zu beachten gilt. In einer ausführlichen Einleitung werden zum besseren Verständnis zunächst die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen des Cloud Computing vorgestellt. In der Folge werden umfassend die Rechtsfragen behandelt, die bei der Auslagerung von Geschäftsprozessen in die Cloud beachtet werden müssen, angefangen von der Vertragsgestaltung, dem Urheberrecht, über das wichtige Thema des Datenschutzes, bis hin zu Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Haftungsrisikos nach strafrechtlichen Grundsätzen. Den Besonderheiten des Einsatzes von Cloud Computing in regulierten Märkten werden gesonderte Kapitel gewidmet, z.B. zur Finanzaufsicht oder Exportkontrolle.
Die Ausführungen zur Marktentwicklung Cloud Computing wurden von Andreas Weiss, Direktor EuroCloud Deutschland_eco e.V. beigetragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Otto-Schmidt Verlag.